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Produkte zum Begriff Pflichtteil:


  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

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  • Ratgeber Immobilienfinanzierung| Finanzierungsmöglichkeiten Immobilien|Handbuch Finanzierung Hauskauf
    Ratgeber Immobilienfinanzierung| Finanzierungsmöglichkeiten Immobilien|Handbuch Finanzierung Hauskauf

    Tipps für Baufinanzierung, Haus- & Wohnungskauf

    Preis: 16.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Infidel - Gefangener. Gläubiger. Kämpfer. [Blu-ray] (Neu differenzbesteuert)
    Infidel - Gefangener. Gläubiger. Kämpfer. [Blu-ray] (Neu differenzbesteuert)

    Infidel - Gefangener. Gläubiger. Kämpfer. [Blu-ray]

    Preis: 11.98 € | Versand*: 4.95 €
  • Holzstempel MAHNUNG (50 x 9 mm) Textstempel
    Holzstempel MAHNUNG (50 x 9 mm) Textstempel

    Günstige Variante Holzstempel mit Etikett an der Vorderseite Maße: 50 x 9 mm Text: MAHNUNG Der kleine "Helfer" auf jedem Schreibtisch. Dieser Buchenholzstempel besitzt eine lasergravierter Gummitextplatte mit dem Text " MAHNUNG ". Zur Beschriftung ist an der Vorderseite ein transparentes Etikett mit dem Wort " MAHNUNG " angebracht. Der Holzstempel ist bestens für den Büroalltag geeignet und wird Sie bei Ihrer Arbeit tatkräftig unterstützen.

    Preis: 3.40 € | Versand*: 3.60 €
  • Aufkleber mit Piktogramm "Mahnung" (60x30 mm - 250 Stück
    Aufkleber mit Piktogramm "Mahnung" (60x30 mm - 250 Stück

    Aufkleber 60x30 mm (Druckfläche 54x26 mm), inklusive Digitaldruck 4-farbig Mahnung 250 Stück auf Rolle im Spenderkarton, 1200 dpi, Haftpapier mit fest haftendem Acryl-Klebestoff Organisationsetiketten für diverse Kennzeichnungen Die Organisationsetiketten " Mahnung " in der praktischen Spenderbox mit passendem Piktogramm sind hilfreich für jeden Büroalltag. Sie sind selbstklebend.

    Preis: 14.50 € | Versand*: 3.60 €
  • Colop Printer 20 LGT MAHNUNG (38x14 mm) Textstempel
    Colop Printer 20 LGT MAHNUNG (38x14 mm) Textstempel

    Colop Printer 20 LGT MAHNUNG (38x14 mm) Textstempel - Text "MAHNUNG" - Selbstfärber - verschiedene Texte zur Auswahl - günstige Variante Mit diesem Stempel kann man das Wort "MAHNUNG" schnell auf das gewünschte Dokument stempeln. Er ist ein praktischer Helfer im Alltag und darf in keinem Büro fehlen! Der Colop Printer 20 LGT gehört zur „ Selbstfärberfamilie , hat eine Abdruckgröße von 38x14 mm und ein rotes Kissen. Das Panoramasichtfenster sorgt für perfekte glasklare Sicht beim Positionieren des Abdruckes.

    Preis: 12.70 € | Versand*: 3.60 €
  • Selbstfärbender Textstempel Printer 20/L »Mahnung« rot, Colop, 5.8x7x3 cm
    Selbstfärbender Textstempel Printer 20/L »Mahnung« rot, Colop, 5.8x7x3 cm

    Selbstfärbender Textstempel Printer 20/L »Mahnung«, selbstfärbend: Ja, Stempel-Gestaltung: ein Text, Text des Stempels: Mahnung, Höhe: 70 mm, Farbe: rot-transparent, Tiefe: 30 mm, Material: Kunststoff, max. Anzahl der Druckzeilen: 1 Zeile(n), Besonderheiten: Kissen austauschbar, Breite: 58 mm, Höhe der Schrift: 14 mm, Schreibfarbe des Stempels: rot, Abmessung der Stempelfläche: 38 x 14 mm, Stempeltext austauschbar: Nein, Stempelkissen austauschbar: Ja, Versenden/Stempel/Textstempel

    Preis: 7.13 € | Versand*: 9.50 €
  • Office SF30 Lagertext Stempel mit Text "Mahnung" (ca. 47x13 mm) Textstempel
    Office SF30 Lagertext Stempel mit Text "Mahnung" (ca. 47x13 mm) Textstempel

    Selbstfärber mit Lagertext "Mahnung" & Symbol schnelles und sauberes Arbeiten Kissen auswechselbar Mit unserem Office SF30 Stempel können Sie das Wort "Mahnung" zügig auf das gewünschte Dokument stempeln. Er ist ein praktischer Begleiter im täglichen Gebrauch und sollte in keinem Büro fehlen! Der Office SF30 ist ein Teil der "Selbstfärberfamilie", verfügt über eine Abdruckgröße von ca. 47 x 18 mm und ein schwarzes Stempelkissen. Das Panoramasichtfenster gewährleistet eine perfekte, kristallklare Sicht beim Positionieren des Stempelabdrucks.

    Preis: 12.90 € | Versand*: 3.60 €
  • Jung Hebefix Überflurbehälter JP50210 26 l, ohne Pumpe, für Pumpen>
    Jung Hebefix Überflurbehälter JP50210 26 l, ohne Pumpe, für Pumpen>

    Jung Hebefix Überflurbehälter JP50210mit integriertem AnschlussschlauchSchellenRückschlagklappe R32AktivkohlefilterGummifüße und Wandbefestigungsteiledie Anlage entspricht den Forderungen der EN 12050

    Preis: 260.12 € | Versand*: 8.25 €
  • Jung Hebefix Überflurbehälter JP50210 26 l, ohne Pumpe, für Pumpen>
    Jung Hebefix Überflurbehälter JP50210 26 l, ohne Pumpe, für Pumpen>

    Jung Hebefix Überflurbehälter JP50210mit integriertem AnschlussschlauchSchellenRückschlagklappe R32AktivkohlefilterGummifüße und Wandbefestigungsteiledie Anlage entspricht den Forderungen der EN 12050

    Preis: 258.80 € | Versand*: 7.19 €
  • Metzger »Prachtstück« Blanc de Noir
    Metzger »Prachtstück« Blanc de Noir

    Quicklebendiger Blanc de Noirs Nach nur einem Schluck dieses quicklebendigen Blanc de Noirs werden Sie ganz sicher mehr haben wollen. Zu verführerisch ist das delikate Spiel von intensiven, vollen Fruchtaromen und duftig-herben Akzenten, das diesem rosé schimmernden Wein entsteigt. Mit Anklängen von saftiger Melone, süßen Kirschen, zarten Erdbeeren und etwas Apfelkompott schmeichelt er Mund und Gaumen. Die dezente, aber dennoch sehr lebhafte Säure rundet den animierenden Charakter des Metzger Blanc de Noirs ab. Ein Leckerbissen, der einfach zu jeder Gelegenheit Spaß macht. Überzeugen Sie sich selbst!Einen guten Wein in die Flasche abzufüllen, gehört zum Pflichtteil eines jeden Winzers. Doch nach der Pflicht folgt die Kür und das bedeutet heutzutage auch optisch eine gute Figur zu machen. Der Winzer Uli Metzger aus der Pfalz meistert den Pflichtteil mit Bravour. In kurzerhand »verwurstet« er seinen Familiennamen mit viel Selbstironie und Hintersinn und macht den Ochsen zu seinem Wappentier. Diese Kreativität weckte sofort unser Interesse! Denn der Tropfen, der uns von ihm zur Verfügung gestellt wurde, hat eine fabelhafte Qualität zu einem vernünftigen Preis und mit wunderbaren Trinkfluss. Einfach bestellen und probieren!

    Preis: 6.95 € | Versand*: 1.89 €

Ähnliche Suchbegriffe für Pflichtteil:


  • Wann entfällt Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt in der Regel nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, wie zum Beispiel eine schwere Straftat gegen den Erblasser. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser nachweislich über längere Zeit hinweg vernachlässigt oder misshandelt hat, kann der Pflichtteil entfallen. Ebenso ist es möglich, dass der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. In diesen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass der Pflichtteil des betreffenden Erben entfällt.

  • Kann Nacherbe Pflichtteil verlangen?

    Ja, ein Nacherbe kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil steht den gesetzlichen Erben zu, wenn sie durch letztwillige Verfügung des Erblassers enterbt wurden. Dies gilt auch für Nacherben, die erst nach dem Tod des Erblassers zu Erben werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings können Nacherben den Pflichtteil nur geltend machen, wenn die Nacherbfolge bereits eingetreten ist und sie dadurch enterbt wurden. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche zu klären.

  • Kann Sozialamt Pflichtteil einfordern?

    Ja, das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Wenn eine Person Leistungen vom Sozialamt erhält und gleichzeitig einen Anspruch auf den Pflichtteil aus einem Erbe hat, kann das Sozialamt diesen einfordern, um die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, dass die Person, die den Pflichtteil erhalten soll, über die finanzielle Situation informiert wird und gegebenenfalls das Sozialamt kontaktiert, um eine Lösung zu finden. Es empfiehlt sich, rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

  • Wer ist Pflichtteil berechtigt?

    Pflichtteilberechtigt sind grundsätzlich die gesetzlichen Erben, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden. Das Pflichtteilsrecht sichert diesen Personen einen Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen zu. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte ohne die Enterbung erhalten hätte. Der Pflichtteilsanspruch kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers vollständig ausgeschlossen werden, sondern bleibt bestehen, um die angemessene Versorgung der enterbten Personen zu gewährleisten. In manchen Fällen können auch Ehepartner und Kinder pflichtteilsberechtigt sein.

  • Wer erbt einen Pflichtteil?

    Wer erbt einen Pflichtteil? Der Pflichtteil steht nahen Verwandten des Verstorbenen zu, die in einem gesetzlichen Verwandtschaftsverhältnis stehen, wie beispielsweise Kinder, Eltern oder Ehepartner. Auch wenn diese im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers entzogen werden. Somit sichert der Pflichtteil den nahen Verwandten eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen.

  • Können Enkel Pflichtteil einklagen?

    Ja, Enkel können unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einklagen. Wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden oder nur einen geringen Teil des Erbes erhalten haben, können sie ihren Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings müssen die Enkel innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls ihren Anspruch geltend machen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls den Pflichtteil einzufordern.

  • Haben Eltern einen Pflichtteil?

    Ja, Eltern haben grundsätzlich einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass ihrer Kinder. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne testamentarische Verfügung erhalten würden. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass Eltern nicht komplett enterbt werden können. Allerdings kann der Pflichtteil durch bestimmte Gründe, wie zum Beispiel grobes Fehlverhalten, aberkannt werden. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Enterbung oder Streitigkeiten um den Pflichtteil rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

  • Was kostet Pflichtteil einklagen?

    Die Kosten für das Einklagen des Pflichtteils können je nach Fall variieren. Zu den möglichen Kosten gehören Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten und weitere Auslagen. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Kosten zu informieren und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag von einem Anwalt einzuholen. In einigen Fällen können auch Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherungen die Kosten für das Einklagen des Pflichtteils decken. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die finanziellen Aspekte des Verfahrens zu informieren, um keine unerwarteten Kosten zu haben.

  • Wann entfällt der Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich grob undankbar gegenüber dem Erblasser verhalten hat, zum Beispiel durch schwere Straftaten gegen den Erblasser. Zudem kann der Pflichtteil entfallen, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser schwer misshandelt oder ihm schwere körperliche oder seelische Leiden zugefügt hat, kann der Pflichtteil entfallen. In solchen Fällen wird der Pflichtteilsberechtigte von der Erbfolge ausgeschlossen.

  • Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern?

    Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern? Ja, das Jobcenter kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Dies ist der Fall, wenn ein Leistungsempfänger über Vermögen verfügt, das ihm zusteht, aber nicht angegeben hat. Das Jobcenter kann dann den Pflichtteil einfordern, um die Kosten für die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, alle Vermögenswerte korrekt anzugeben, um Probleme mit dem Jobcenter zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Kann man Pflichtteil enterben?

    Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Pflichtteil zu entziehen oder zu enterben. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass nahe Verwandte nicht komplett enterbt werden können. Der Pflichtteil steht beispielsweise Kindern, Eltern und Ehepartnern zu. Wenn man also versucht, diese Personen komplett zu enterben, können sie unter Umständen den Pflichtteil einfordern. Es ist daher ratsam, sich vor einer Enterbung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Wer bestimmt den Pflichtteil?

    Der Pflichtteil wird in erster Linie durch das deutsche Erbrecht bestimmt. Dieses sieht vor, dass nahe Verwandte wie Kinder, Ehepartner und Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes haben, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Falls der Erblasser versucht, den Pflichtteil zu umgehen, können die Pflichtteilsberechtigten ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Somit wird der Pflichtteil letztendlich durch die gesetzlichen Regelungen und im Zweifelsfall durch ein Gericht bestimmt.

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